Flugplatzordnung

Flugbetrieb für Modelle mit Verbrennungsmotoren ist wochentags ab
8.00 Uhr, Sonn- und Feiertags ab 9.00 Uhr.
Für Modelle mit Elektroantrieb besteht keine zeitliche Einschränkung!

  • Das Betreiben von Flugmodellen ist generell nur im Rahmen der
    geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.
  • Voraussetzung für das Betreiben von Flugmodellen ist der Besitz einer
    gültigen Aeroclub-Mitgliedschaft, die gültige Registrierung und für
    Personen ab 16 Jahren ebenfalls der Kompetenznachweises nach EUVO 2019 / 947 für unbemannte Luftfahrzeuge.
  • Die Benützung der Anlage durch Gäste ist kostenfrei, jedoch dürfen keine Verbrenner oder Turbinen betriebenen Modelle betrieben werden. Die Benutzung für Gäste ist nur im Beisein eines Vereinsmitgliedes gestattet. Ein gültiger Versicherungsschutz, sowie die gültige Registrierung und für Personen ab 16 Jahren ebenfalls der Kompetenznachweises nach EU-VO 2019 / 947 für unbemannte Luftfahrzeuge.
    Als Gast gilt derjenige, der seit 5 Jahren kein Mitglied des Modellflugvereines ASKÖ IKARUS-ENNS ist. Die Benützung als Gast gilt für max. 3 Tage im Jahr. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen des Vereines.
  • Das Fliegen mit Verbrennungsmotoren ohne wirksamen
    Schalldämpfer bzw. mit offenem Resonanzrohr ist nicht gestattet.
  • Das Überfliegen von Sperrzonen, landwirtschaftlichen Flächen auf
    denen gearbeitet wird und des gesamten Sektors südlich der Start und Landebahn ist verboten.
  • Das Betreten des Flugfeldes, der Manövrierflächen und der
    eingezäunten Abstellflächen ist nur für Vereinsmitglieder gestattet.
  • Bei Arbeiten auf dem gesamten Fluggelände ist ein Flugbetrieb nur
    mit ausdrücklicher Genehmigung des Verantwortlichen erlaubt.
  • Jedes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Behandlung und
    Reinhaltung der gesamten Anlage verantwortlich.
  • Beschädigte und kaputte Modelle oder auch Teile davon dürfen nicht
    am Gelände des Vereins entsorgt werden!
  • Während eines normalen Tagesbetriebs ist ausnahmslos der
    eingezäunte Vorbereitungsraum für Aufbau und Abbau bzw.
    Flugvorbereitung zu verwenden.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die
    durch Flugmodelle verursacht werden.
  • Die Benutzung von Ladegeräten am Netz des Vereinsgebäudes erfolgt
    auf eigene Gefahr. Die gilt auch für die Vereinseigene 12 & 24 Volt
    Spannungsversorgung.
  • Bevor ein Flugmodell mit 35 oder 40 Mhz in Betrieb genommen wird,
    ist eine Frequenzkarte von der Frequenztafel zu entnehmen und gut
    sichtbar am Sender zu befestigen. Diese muss nach Beendigung eines
    Fluges wieder in der Frequenztafel deponiert werden.
  • Den Anweisungen des Vorstandes und des Platzwartes ist Folge zu
    leisten. Diese sind bei Bedarf auch berechtigt Platzverweise
    auszusprechen.
  • Jeder Flug (auch unter 150 Meter) eines Turbinenbetriebenen
    Modells ist in das Flugbuch im Vereinshaus einzutragen.

 Der Vorstand